Ziel der Pflegeversicherung

Ziel der Pflegeversicherung articlethumbnail v2

Wird bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität oder bei Betreuung von Demenzkranken Personen Unterstützung benötigt, sollte man einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen.

Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und damit die Pflegebereitschaft von Angehörigen und Nachbarn unterstützen. Dies entspricht auch dem Wunsch der meisten Betroffenen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben. Außerdem haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheimen. Allerdings wird vollstationäre Pflege nur nachrangig gewährt, wenn zum Beispiel häusliche Pflege nicht möglich ist.
 
 Die Leistungen bei Pflegebedürftigkeit sind bei der Pflegekasse zu beantragen. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen erstellt bei gesetzlich Versicherten daraufhin ein Gutachten und stellt fest, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Pflegebedürftigkeit vorliegt. Bei privat Pflegepflichtversicherten erfolgt dies durch die MEDICPROOF Gesellschaft für medizinische Gutachten mbH in Köln.