Wohnung aufgeben?
Was bleibt dem gesunden Ehepartner zum Leben?
Nicht nur die Kinder, sondern auch die gesunden Ehepartner sind von einem Pflegefall finanziell betroffen. Der Ehemann von Ilse A. lebt im Pflegeheim. Das Ehepaar hat zusammen ein Renteneinkommen in Höhe von 2.000 Euro. Ilse A. will wissen: Was bleibt dann eigentlich dem gesunden Ehepartner zum Leben? Muss ich meine Wohnung aufgeben?
Eine Beteiligung an den Heimkosten errechnet sich beim Ehepaar A. wie folgt, in €:
2.000,00 Rente
– 864,00 Grundfreibetrag
– 303,00 Familienzuschlag
– 600,00 Kaltmiete
– 20,00 Hausrat-und Haftpflichtversicherung
= 213,00 bereinigtes Nettoeinkommen,
hiervon 70 Prozent
= 149,10 geforderter Kostenbeitrag zum Heimentgelt
+ 345,00 Einsparung der Verpflegung
= 494,10 Kostenbeitrag zum Heimentgelt
Das heißt: Von 2.000 Euro Rente bleiben Ilse A. 1.505,90 Euro zum Leben. 494,10 Euro sind für die Heimkosten des pflegebedürftigen Ehemanns abzuzweigen. Den Rest übernimmt das Sozialamt. Es ist allerdings zunächst das Ersparte für die Heimkosten einzusetzen. Erst wenn dieses unter dem Sockelbetrag von 10.000 Euro liegt, springt die Sozialhilfe ein. Zur Ermittlung des Kostenbeitrags zum Heimentgelt werden der gesunden Ehefrau folgende Ausgaben vom Familieneinkommen anerkannt: Grundfreibetrag (864 Euro), Familienzuschlag (303 Euro), Kaltmiete, Versicherungsprämien (Haftpflicht, Hausrat, Glas) sowie Schuldverpflichtungen und Kosten für eine Haushaltshilfe. Von diesem „bereinigten Nettoeinkommen“ werden 70 Prozent als Kostenbeitrag gefordert, zuzüglich 345 Euro für die Einsparung der Verpflegung, denn der Ehemann nimmt ja bereits im Heim an den Mahlzeiten teil.