Wer anderen hilft, ist bei Arbeitsunfällen abgesichert
Auf dem Weg zur Pflegestelle und bei der Pflege ist die Pflegeperson über die gesetzliche Unfallversicherung versichert.
Wer einen Pflegebedürftigen in seiner Wohnung pflegt, ist auf dem Weg dorthin und während der Arbeit automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Die Beiträge zahlt die Pflegekasse des Kranken. Die Pflegeperson muss sich als solche bei der Pflegekasse eintragen lassen.
Den Arbeitsunfall bei der Pflege unbedingt vom behandelnden Arzt dokumentieren lassen.
Informationen zur Unfallversicherung für Haushaltshilfen gibt es auf der Internetseite der Deutschen Unfallversicherung e.V. (DGUV).