Unterschied beachten

Worin liegt der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung.

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Der Gesetzgeber räumt den Bürgern die Möglichkeit der Vorsorge ein. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:

Vorsorgevollmacht

In der Vorsorgevollmacht kann eine Person genannt werden, die mein absolutes Vertrauen genießt. Dieser Freund oder Familienangehörige kann dann in meinem Sinne handeln. Das Vormundschaftsgericht bleibt außen vor. Allerdings werden von zahlreichen Banken die Vorsorgevollmachten nicht akzeptiert, parallel sollten daher Kontovollmachten erteilt werden. Falls im Ernstfall Grundstücke oder Immobilien verkauft werden müssen, sollte die Vorsorgevollmacht notariell beurkundet sein.

Betreuungsverfügung

In der Betreuungsverfügung kann ebenfalls der Name einer vertrauenswürdigen Person stehen. Im Betreuungsfall entscheidet dann das Vormundschaftsgericht und setzt diesen Angehörigen als Betreuer ein. »Nur in begründeten Ausnahmefällen können wir diesen Wunsch ablehnen«, erläutert Vormundschaftsrichter Alfons Goritzka. Außerdem muss der Angehörige in diesem Fall dem Gericht gegenüber Rechenschaft über seine Tätigkeit ablegen.