Pflegehilfsmittel

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Jedem Pflegebedürftigen, der in seiner Wohnung gepflegt wird, stehen monatlich € 40,-- für Hilfsmittel zur Verfügung.

Die Pflege zu Hause ist für Angehörige oft mit schwerer körperlicher Arbeit verbunden, die Pflegehilfsmittel erleichtern sollen. Dem Pflegebedürftigen wird eine selbstständige Lebensführung in der vertrauten Umgebung ermöglicht. Es gibt zwei Arten von Hilfsmitteln:

  • Technische Hilfsmittel wie Pflegebett, Lagerungshilfen oder Notrufsystem. Diese werden leihweise zur Verfügung gestellt. Ist das Hilfsmittel keine Leihgabe, trägt der Antragsteller 10 Prozent der Kosten selbst, höchstens bis zu 25 Euro. Anträge hierfür können formlos bei der Pflegekasse gestellt werden.
  • Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen und Desinfektionsmittel. Für diese Hilfsmittel übernimmt die Pflegekasse gegen Vorlage von Rechnungen monatlich bis zu 40 Euro. Die Notwendigkeit dieser Hilfsmittel wird von der Pflegekasse geprüft und genehmigt. Diese Hilfsmittel werden nur bei der häuslichen Pflege erstattet. Hierbei ist es egal, ob ein Pflegedienst oder die Familie die Pflege übernommen hat.