Oma bleibt in ihrem kleinen Häuschen
Gisela Meyer ist verzweifelt: Ihr Ehemann Günter (82) ist vor einiger Zeit an Demenz erkrankt. Bisher hat sie seine Betreuung zu Hause noch mit Hilfe eines Pflegedienstes geschafft. Jetzt hat sich sein Zustand so verschlechtert, dass ein Umzug in ein Pflegeheim bevorsteht. Die 76-jährige Ehefrau möchte in dem gemeinsamen Reihenhäuschen wohnen bleiben und befürchtet, nun für die Heimkosten eine Hypothek bei der Bank aufnehmen zu müssen.
Stefan Kinzel vom Betreuungsverein Insel e.V. kennt ähnliche Fälle aus der Praxis. Häufig kümmern sich die Kinder oder andere Familienmitglieder um die Angelegenheit. Gisela Meyer hat aber niemanden, der einspringt, darum würde das Gericht ihr einen amtlich bestellten Betreuer zur Seite stellen, der ihr auf dem Weg durch den Behörden-Dschungel hilft. „Wenn ein Haus oder eine Eigentumswohnung im Spiel ist, wird es kompliziert“, weiß der Diplom-Sozialpädagoge Stefan Kinzel.
Was tun, wenn das Ersparte aufgebraucht ist, die Rente und die Zuschüsse der Pflegeversicherung für den Eigenanteil an den Heimkosten und für den Lebensunterhalt von Frau Meyer nicht ausreichen? In solchen Fällen kann ein Antrag beim Grundsicherungsamt auf Übernahme der ungedeckten Heimkosten gestellt werden. Die gesunde Ehefrau kann in ihrem Reihenhaus wohnen bleiben! Ihre Immobilie muss nicht verkauft werden, so lange sie dort selbst wohnt. Das Grundsicherungsamt sichert sich allerdings eine Grundschuld. Die Leistungen des Grundsicherungsamtes werden also als Darlehen gewährt. Nähere Informationen erteilen die zuständigen Grundsicherungs- und Sozialämter.