Kurzzeitpflege

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Pflegebedürftige können für 56 Tage im Jahr in einem Heim gepflegt werden. Hierfür gibt es einen höheren Zuschuss.

Kurzzeitpflege

Wer pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung ist, hat ab Pflegegrad 2 Anspruch auf 56 Tage Kurzzeitpflege im Jahr. Das kann nach einem Krankenhausaufenthalt nötig sein oder zur Bewältigung von Krisensituationen bei der häuslichen Pflege. Hierfür steht ein Zuschuss in Höhe von Euro 1.774 für die Kurzzeitpflege und noch nicht in Anspruch genommene Mittel aus der Verhinderungspflege Euro 1.612 zusammen bis zu 3.386 Euro im Kalenderjahr zur Verfügung. Unterkunft, Verpflegung und die Investitionskosten bezahlt man selbst. Während der Kurzzeitpflege wird das hälftige Pflegegeld bis zu acht Wochen weitergezahlt. Möglich ist neuerdings, dass die »zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen« genutzt werden können, um die Rechnung zu begleichen. Trotzdem wird immer ein Eigenanteil zu zahlen sein. Wer keinen Pflegegrad hat, trägt die Kosten selbst.