Kombi-Leistungen

Unfallversicherung

Werden die Zuschüsse der Pflegekasse nicht für den Pflegedienst aufgebraucht, zahlt die Pflegekasse zusätzlich Geldleistungen aus.

Die Pflegeversicherung rechnet einen Teil direkt mit einem ambulanten Pflegedienst ab, der Rest wird anteilig als Geldleistung an den Versicherten ausgezahlt. Zu beachten ist aber, dass die Investitionskosten nicht durch die Versicherung übernommen werden. Beispiel für Pflegegrad III: Der Versicherte nimmt Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Höhe von € 1.090,40 in Anspruch. Davon müssen die Investitionskosten von 1 €/Tag abgezogen werden (1.090,40 - 30 = 1.060,40). Das sind 80 % von € 1.363,- Außerdem wird ein Pflegegeld in Höhe von € 109,00 (20 % von € 545,-) gezahlt.