Keine Nachteile für pflegende Angehörige
Wer mindestens 14 Stunden in der Woche pflegt und weniger als 30 Stunden berufstätig ist, erhält Beiträge zur Rentenversicherung.
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Die 14 Stunden Pflege können auch erreicht werden, wenn man zwei oder mehr Pflegebedürftige gleichzeitig versorgt.
Die Pflegekasse zahlt für Pflegepersonen unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung. Dazu sind die entsprechenden Anträge bei der Pflegekasse zu stellen.
Nähere Informationen:
- Bei der Pflegekasse
- Die Broschüre »Rente für Pflegepersonen – Ihr Einsatz lohnt sich« kann kostenlos bezogen werden bei:
Deutsche Rentenversicherung-Bund
Referat Öffentlichkeitsarbeit
10704 Berlin, Tel.: 030/865 245 36
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de - Download: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232684/publicationFile/21805/rente_fuer_pflegepersonen.pdf