Keine Nachteile für pflegende Angehörige

Wer mindestens 14 Stunden in der Woche pflegt und weniger als 30 Stunden berufstätig ist, erhält Beiträge zur Rentenversicherung.

Rentenversicherung

Die 14 Stunden Pflege können auch erreicht werden, wenn man zwei oder mehr Pflegebedürftige gleichzeitig versorgt.

Die Pflegekasse zahlt für Pflegepersonen unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung. Dazu sind die entsprechenden Anträge bei der Pflegekasse zu stellen.
 
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