Keine Nachteile für pflegende Angehörige
Wer mindestens 14 Stunden in der Woche pflegt und weniger als 30 Stunden berufstätig ist, erhält Beiträge zur Rentenversicherung.
Die 14 Stunden Pflege können auch erreicht werden, wenn man zwei oder mehr Pflegebedürftige gleichzeitig versorgt.
Die Pflegekasse zahlt für Pflegepersonen unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung. Dazu sind die entsprechenden Anträge bei der Pflegekasse zu stellen.
Nähere Informationen:
- Bei der Pflegekasse
- Die Broschüre »Rente für Pflegepersonen – Ihr Einsatz lohnt sich« kann kostenlos bezogen werden bei:
Deutsche Rentenversicherung-Bund
Referat Öffentlichkeitsarbeit
10704 Berlin, Tel.: 030/865 245 36
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de - Download: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232684/publicationFile/21805/rente_fuer_pflegepersonen.pdf