Finanzielle Zuschüsse für den Umbau der Wohnung

Für den Umbau der Wohnung gibt es Zuschüsse der Pflegekasse und zinsgünstige Darlehn durch die KfW-Bank.

Wohnungsanpassung

Wenn die körperliche Bewegungsfreiheit nachlässt, merkt man schnell, wie mühsam es sein kann, die Wohnung oder das eigene Haus noch voll zu nutzen. Es ist nicht mehr möglich, allein zu duschen, da der Einstieg in die Badewanne mittlerweile zu hoch geworden ist. Das Bad und das Schlafzimmer im ersten Stockwerk sind nur über eine Treppe zu erreichen, die man nicht mehr sicher herauf- und herunterkommt. Hier gilt es, Abhilfe zu schaffen. Zusätzliche Einbauten wie ein Treppenlift, die Umgestaltung des Badezimmers mit einer Dusche oder die Verlegung des Bads ins Erdgeschoss kosten viel Geld. Hierfür gibt es verschiedene Fördermaßnahmen.

Pflegekasse

Wenn eine Pflegestufe oder Pflegestufe 0 bei dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz vorhanden ist, beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten. Unter Berücksichtigung einer angemessenen Eigenbeteiligung werden bis zu 2.557 Euro (ab 1.1.2015: 4.000 Euro)Zuschuss pro Maßnahme bezahlt. Der gleichzeitige Einbau eines Treppenlifts und der Umbau des Bads gelten als eine Maßnahme. Künftig kann der Zuschuss bis zu viemal 2.557 Euro (bzw. 4.000 Euro), also bis zu 10.228 Euro (bzw. 16.000 Euro) betragen, wenn mehrere Pflegebedürftige zusammen wohnen. Dies kommt vor allem ambulant betreuten Wohngruppen für Pflegebedürftige zu Gute. Eine Baumaßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Pflegekasse den Zuschuss bewilligt hat. Wer schon vorher mit dem Umbau anfängt, erhält im Nachhinein keinen Zuschuss.

Hilfreiche Internetadressen

www.online-wohn-beratung.de
www.nullbarriere.de
www.Kfw-foerderbank.de

KfW-Förderbank-Programm Nr. 159

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert den altersgerechten Umbau mit zinsgünstigen Krediten, um Bundesbürgern, unabhängig von Alter und Einschränkung, eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dazu zählen alle Maßnahmen zur Barrierereduzierung in der Wohnung, im Wohngebäude und im Umfeld.
 
Privatpersonen oder Mieter mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters können 100 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit, beantragen. Auch hier gilt: Die Baumaßnahme darf erst beginnen, nachdem der Antrag genehmigt worden ist. Die Zinsen beginnen ab 0,75Prozent per Anno. Ein Antrag auf Leistungen des KfW-Förderbank-Programms Nr. 159 erfolgt immer über die eigene Hausbank.