Der schwere Gang zum Sozialamt
Das Angehörigen-Entlastungsgesetz gilt ab sofort
Kein Elternunterhalt bei Einkommen bis 100.000 Euro
Wenn Eltern pflegebedürftig werden und nicht genug Geld für die Pflege durch einen ambulanten Dienst oder im Pflegeheim vorhanden ist, springt das Sozialamt ein. Bisher hat sich das Sozialamt nach einer umfassenden Einkommensprüfung das Geld von den Kindern anteilig zurückgeholt. Seit Anfang des Jahres gibt es in diesen Fällen eine deutliche Verbesserung für die Angehörigen: Verdienen die Kinder weniger als 100.000 Euro brutto, müssen sie dem Sozialamt die entstandenen Kosten nicht mehr erstatten.
Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz wird die Situation für unterhaltsverpflichtete Eltern und Kinder von Hilfebedürftigen in der Sozialhilfe, aber auch in der Eingliederungshilfe und dem Sozialen Entschädigungsrecht wesentlich verbessert. Diese Neuregelung bringt keine Vorteile für Ehepaare, von denen ein Partner pflegebedürftig ist und etwa im Pflegeheim lebt.