Alles rechtzeitig verschenken
Soll ich mein Haus und mein Erspartes an meine Kinder verschenken, damit meine Erben nach meinem Tod Steuern sparen? Diese Frage beschäftigt Heimat Echo-Leserin Elke K. Die 59-Jährige möchte wissen, ob sie ihre Eigentumswohnung ihrer Tochter (37) überschreiben soll?
Nach aktuellem Erbschaftsteuerrecht kann jedes Kind bis zu 400.000 Euro erben – steuerfrei. „Wenn ich sowieso unterhalb dieser Grenze liege, brauche ich zu Lebzeiten aus steuerlichen Gründen nichts zu verschenken“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Karl-Heinz Belser. Sinnvoll kann eine Schenkung dann sein, wenn ein Kind anderen gegenüber bevorzugt werden soll. Für den bevorzugten Nachkommen ist das alle zehn Jahre steuerfrei bis zu einer Höhe von 400.000 Euro möglich.
Über die Risiken, sein Vermögen deutlich zu reduzieren, sollte man Bescheid wissen. Im schlimmsten Fall sind Wohnung und Erspartes weg. „Im Pflegefall müsste der Betroffene bei seinen Kindern um Geld bitten“, betont der erfahrene Jurist. Außerdem besteht die Gefahr, dass das Geld aufgrund der Lebensumstände der Kinder ganz verschwindet: Wenn beispielsweise der beschenkte Sohn unerwartet stirbt, muss nicht unweigerlich die verwitwete Schwiegertochter für ihre Schwiegereltern die Pflegekosten übernehmen. Vertraglich lässt sich zwar ein Rücktrittsrecht von der Schenkung im Falle von Scheidung, Insolvenz oder Arbeitslosigkeit des Kindes festschreiben. Doch es sollte auch geprüft werden, ob es nicht ganz ohne Schenkung geht.
Wer seine selbst bewohnte Immobilie zu Lebzeiten umschreiben lässt, sollte sich im Grundbuch nicht nur ein lebenslanges Wohnrecht, sondern ein Nießbrauchrecht eintragen lassen. Damit kommen dem ehemaligen Eigentümer bei einer Vermietung auch die Mieteinnahmen zugute. Das kann wichtig werden, wenn ein Umzug ins Altenheim nötig sein sollte und die Kosten dafür zu bezahlen sind.
Buchtipp: „Erben und vererben für Dummies“ ist ein wichtiges Nachschlagewerk, um Erbschaftsfragen zu regeln. Das Buch hat 320 Seiten, kostet 16,95 Euro und ist im Buchhandel erhältlich.